procontra-online.de: Bestandsverkauf – Stolperfalle DSGVO
19. August 2019
Nachfolge im Maklerunternehmen und/oder Bestandsverkauf muss sorgfältig geplant werden. Unser Geschäftsführer Andreas Grimm zeigt im zweiten Teil seines Gastbeitrags für procontra, worauf beim Bestandsverkauf zu achten ist und wie die häufigsten Fehler bei der Nachfolge vermieden werden.
Die fehlende oder unwirksame Einverständniserklärung zur Datenweitergabe kann die geregelte Nachfolge oder den Bestandsverkauf unmöglich machen. In seiner Kolumne berichtet Andreas Grimm über die Stolpersteine beim Bestandsverkauf und wie man diese als Makler vermeiden kann.
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Wenn auch Sie Fehler bei Ihrer Nachfolge vermeiden möchten und Sie Ihre Nachfolgeplanung neutral und professionell unterstützen lassen möchten, dann kontaktieren Sie uns.