FundResearch: Wenn das Ende naht, droht oft Ernüchterung

3. März 2019


Viele Makler unterschätzen die Hürden, die für eine geregelte Maklernachfolge zu nehmen sind. Oft verkaufen sie ihren Bestand oder das Unternehmen mit finanziellen Einbußen – und merken es oft nicht einmal. Wird die Nachfolge rechtzeitig geplant und ist ausreichend zeitlicher Spielraum verfügbar, muss kein Makler seinen Ruhestand verschieben oder finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Eigentlich möchten Versicherungsmakler oder Finanzanlagenmakler ihr Lebenswerk nicht in irgendeine Hand übergeben, nur weil diese gerade zur Verfügung steht und ihre einzige Option ist. Bei einer rechtzeitig geplanten Nachfolge können sie dagegen mit einem guten Gefühl in ihren Ruhestand starten, weil sie sicher sein können, den Richtigen gefunden zu haben. Und meist passen dann auch der Zeitpunkt und die Konditionen der Übergabe.

Leider schaffen das aber nur die wenigsten Makler, berichtet unser Geschäftsführer Andreas Grimm in seiner Kolumne bei Fundsresearch.

Worin liegen die Gründe, warum einige Makler bei Ihrer Nachfolge scheitern?

Die Ursachen dafür, dass eine in Finanzfragen eigentlich kompetente Branche bei ihren eigenen Unternehmensnachfolgen so vehement zu versagen scheint, sind vielfältig und nicht immer nur in juristischen Hürden zu suchen. Allein schon die demografische Entwicklung ist eine nicht zu unterschätzende: Die geburtenstarken Jahrgänge nähern sich dem Rentenalter. Berufseinsteiger dagegen gibt es nur wenige, Nachwuchskräfte mit wirklich großem Geldbeutel zum Kauf eines Maklerunternehmens noch viel weniger.

Natürlich ist es so, dass eine DSGVO (also jene Verordnung, die den Verbrauchern in Europa die Hoheit über ihre persönlichen Daten zurückgeben will) auch die Nachfolgeplanung für unsere Berufsgruppe auf den ersten Blick nicht unbedingt erleichtert. Schließlich geht ein Makler oder Vermögensverwalter in besonderem Maße mit besonders schutzwürdigen personenbezogenen Daten seiner Kunden um. Er speichert diese, wertet sie aus und gibt sie im Rahmen seiner Nachfolge auch an Dritte weiter. Dritte, die zu Beginn des Makler- oder Vermögensverwaltungsmandats noch überhaupt keine Rolle spielten. Dafür braucht er in den meisten Fällen die Zustimmung seiner Kunden.

Lesen Sie den ganzen Artikel in der FundResearch.

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