Wir erstellen Sachverständigen-Gutachten
Die Bewertung eines Maklerunternehmens oder eines Versicherungsbestands ist mit den gängigen Verfahren der Unternehmensbewertung nur bedingt durchführbar. Das liegt zum einen an der besonderen rechtlichen Situation und zum anderen an der Tatsache, dass bei diesem Geschäftsmodell ein besonderer Personenbezug vorliegt. Daher müssen sehr spezifische zusätzliche Faktoren in die Bewertung eines Maklerunternehmens einfließen.
Geprüfte BVSV-Sachverständige
Unsere beiden Sachverständigen Andreas W. Grimm und Thomas Öchsner sind geprüfte BVSV-Sachverständige für die Bewertung von Unternehmen, Praxen und Beständen der Versicherungswirtschaft. Diesen Titel dürfen bundesweit derzeit nur drei Personen führen. Er wird vom Bundesverband der Sachverständigen für die Versicherungswirtschaft e.V. (“BVSV”) verliehen.
Gutachten für private und öffentliche Hand
Sie erstellen Sachverständigengutachten
- in Familien- und Erbauseinandersetzungen,
- in Kauf- und Verkaufsverhandlungen von Unternehmen und Beständen der Versicherungswirtschaft,
- in Rechtsstreitigkeiten unter Käufern und Verkäufern und
- in der Analyse von Kaufangeboten und Bewertungen von Maklerunternehmen
für die Bewertung des jeweiligen Sachverhalts und zur Festsetzung eines objektivierten Unternehmens- und Bestandswerts und brauchen Hilfe?
Wir nehmen Aufträge sowohl von privater als auch öffentlicher Hand und von (Familien-)Gerichten entgegen.
Wir arbeiten nach anerkannten Bewertungsstandards und nach den Grundsätzen für die Erstellung von Sachverständigengutachten des Bundesverbands der Sachverständigen für die Versicherungswirtschaft e.V. (“BVSV”).
Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.