Kolumne: Deutsche Bahn und Maklernachfolge

Was die Zugfahren mit der Deutschen Bahn mit der Nachfolgeplanung von Finanz- und Versicherungsmaklern zu tun hat, durfte unser Geschäftsführer Andreas Grimm auf einer Bahnfahrt von Chemnitz nach Berlin erfahren. Die brachte neben der Erkennntnis, dass Züge nicht immer verspätet sind, sondern ab und zu einfach mal so Umleitungen fahren, auch die Erkenntnis, dass Maklerbestände unter bestimmten Umständen auch dann DSGVO-konform übertragbar sein können, wenn in den Maklerverträgen und Datenschutzvereinbarungen keine Übertragungsklausel an einen Rechtsnachfolger implementiert ist.

Dies ergab eine sehr ausführliche Diskussion mit Prof. Schwintowsky von der Humboldt-Universität zu Berlin. Den genaueren Hergang des Gesprächs und die wesentlichen Erkenntnisse zur Übertragung von Versicherungsbeständen und Investmentbeständen können Sie in der monatlichen Kolumne von Andreas Grimm im Fachmagazin AssCompact lesen.

Sollten Sie darüber nachdenken, Ihren Maklerbestand perspektivisch an einen Nachfolger oder Käufer zu übertragen, buchen Sie gerne ein persönliches vertrauliches Vorgespräch mit unserem Geschäftsführer Andreas Grimm. Mit Ihm können Sie in aller Ruhe Ihre Ausgangslage, Ihre Ziele und Ihre Sorgen besprechen. Er wird Ihnen dann Ihre Handlungsoptionen aufzeigen, wie Sie zu einer bestmöglich gestalteten Nachfolgeregelung kommen können und welche Fehler Sie möglicherweise nicht machen sollten.

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