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Finanzmakler-Bestand zum Kauf gesucht – Süddeutschland

Wir suchen für finanzstarke Interessenten einen Maklerbestand zum Kauf

Unser Mandant ist Finanzmakler mit Zulassung nach §34 f Abs. 1 – 3 der Gewerbeordnung und möchte sein Unternehmen bundesweit vergrößern. Aus diesem Grund möchte er Finanzmaklern, die perspektivisch ihr Unternehmensnachfolge regeln wollen, ein Angebot zur schrittweisen Nachfolgeregelung unterbreiten.

Unser Mandant ist offen für einen Bestandsverkauf im Rahmen eines Asset Deals, ist aber auch gerne bereit, eine Maklergesellschaft oder einen Mehrfachagenten, soweit dieser in Form einer Gesellschaft geführt ist, im Rahmen eines Share Deals zu übernehmen.

Schwerpunktmäßig sollten Sie

  • frei handelbare Finanzanlagen nach §34 f Abs. 1 GewO in Ihrem Bestand haben und
  • ein Volumen zwischen 5.0000.000 und 30.000.000 EUR
  • im gehobenen Privatkundenbereich betreuen.

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, Ihren Maklerbestand verkaufen zu wollen oder über strategische Allianzen die Zukunft Ihres Maklerunternehmens dauerhaft zu sichern, kommen Sie gerne in den Dialog mit uns. Und sollte dieser Käufer nicht der richtige sein, können wir Ihnen versprechen, dass wir Ihnen zahlreiche alternative Wege aufzeigen können, wie Sie Ihr Unternehmen gewinnbringend und zu bestmögilchen Konditionen ein einen (oder mehrere) geeigneten Nachfolger oder Investor verkaufen können.

Wir unterhalten eine Nachfolger- und Investorendatenbank, aus der wir für Sie bei Bedarf eine große Zahl passender Kandidasten, Interessenten oder Investoren auswählen können – gleich ob Sie nur einen kleinen, mittleren oder einen großen Kunden- und Assetbestand verfügen.

Sie sind sich nicht sicher, welcher Weg für Sie der richtige ist oder ob Ihr Unternehmen überhaupt für eine Unternehmensnachfolge geeignet ist? Kein Problem – testen Sie uns. Wir bieten Ihnen gerne die Möglichkeit zu einem absolut vertraulichen Orientierungsgespräch: Sie stellen uns Ihre Überlegungen und Prioritäten vor, wir zeigen Ihnen,  ob und wie Sie Ihre Ziele erreichen können.

Buchen Sie einfach direkt hier Ihr vertrauliches Orientierungsgespräch oder nutzen Sie unser Kontaktformular, dann kommen wir zur Terminvereinbarung auf Sie zu.

Sie wollen gar nicht verkaufen, sondern selbst in Maklerbestände investieren?

Gute Idee! Maklerbestände sind – wenn man sich etwas intensiver mit dem Themenfeld beschäftigt – ein sehr lukratives Investment. Gleichzeitig ist der Kauf von Maklerbeständen aber auch die Chance zu unternehmerischem Wachstum. Eine solche Chance sollten Sie nutzen, denn dauerhaft werden vermutlich nur Finanz- und Versicherungsmakler-Unternehmen überlegen, die über eine gewisse Größe verfügen.

Wir können Ihnen bei Ihren Expansionsplänen helfen. Registrieren Sie sich gerne kostenfrei in unserer Nachfolger- und Investorendatenbank oder besuchen Sie eines unserer Webinare.

Maklerrente und GmbH – Giftige Kombi für Steuerzocker?

Nicht jeder Makler hat für eine Maklerrente die ideale Ausgangslage. Anwälte raten ihren Kunden oftmals, ihr Maklerunternehmen in der Rechtsform der GmbH zu führen. Will der Makler später seinen Bestand für eine Maklerrente verkaufen, könnte diese Form des Bestandsverkaufs recht schnell toxisch werden.

Von Andreas Grimm und Daniel Fürstenau

80%, 90% oder gar 100% der Bestandscourtage als „Rente“ beziehen. Und das ein Leben lang. Das klingt unschlagbar. Was auf den ersten Blick wie ein Lottogewinn anmutet, ist auf den zweiten Blick allerdings nur dann attraktiv, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Wer beispielsweise seinen Bestand erst an den Bestandskäufer übertragen muss und die Zustimmung seiner Kunden oder die verbindliche Zusage seines aktuellen Maklerpools dafür noch nicht hat, setzt sich einem erheblichen Übertragungsrisiko aus. Die Gefahr ist groß, dass die Maklerrente viel geringer ausfällt als erhofft. Wer einen sehr volatilen, also storno­anfälligen Bestand hat, muss damit rechnen, dass die Rente sehr schnell schrumpft. Richtig kompliziert wird es, wenn der Bestand in eine GmbH eingebettet ist. Der Bestand gehört dann nicht dem Makler, sondern seiner GmbH.

Dabei raten viele Anwälte ihren Kunden, ein Maklerunternehmen unbedingt als GmbH zu führen. Schließlich hat die GmbH eine natürliche Schutzwirkung. Sie ermöglicht es, weitere Personen am Unternehmen zu beteiligen und das zu versteuernde Einkommen etwas flexibler zu gestalten. Auch der Verkauf des Bestands ist in der Regel einfacher – zumindest, was die Übertragung von Kundendaten betrifft. Denn der Kundenbestand wird beim GmbH-Verkauf eigentlich gar nicht übertragen, sondern nur die Geschäftsanteile des Unternehmens. An der Vertragsbeziehung zwischen Kunden, Maklerunternehmen und Produktgebern ändert sich in einem solchen Falle nichts. Der Gang zum Notar und die Neubesetzung der Geschäftsführung reichen im Grunde aus, um die Unternehmensnachfolge einer GmbH zu vollziehen. Dass es in der Realität dann doch viel komplizierter wird, brauchen wir an dieser Stelle sicherlich nicht zu erwähnen….

Den ganzen Artikel lesen Sie auf asscompact.de!

Überlegen Sie auch Ihr Maklerunternehmen zu verkaufen oder suchen Sie einen Nachfolger? Dann buchen Sie unser unverbindliches, kostenloses Erstgespräch – wir klären, wie und ob wir Ihnen helfen können!

Wie optimiert man kurzfristig den Wert des Maklerbestands?

Wird das Thema Nachfolgeplanung im Maklerunternehmen konkret, rückt häufig auch die Frage in den Fokus, mit welchen Maßnahmen sich der Wert des Bestands kurzfristig noch erhöhen lässt. Ob das überhaupt funktionieren kann, erläutert unser Geschäftsführer Andreas Grimm in seiner Kolumne.

Nicht jeder Makler findet die Muße, die Zeit oder den Mut, sich mit seiner Nachfolgeplanung frühzeitig auseinanderzusetzen. Irgendwann kommt der Zeitpunkt dann aber doch, zu dem der Makler seinen Bestand abgeben will. Beim einen schon Mitte 50, der andere lässt „auslaufen“ und beginnt seine Suche erst nach dem 80. Geburtstag. Die ehrliche Antwort auf die Frage, wie der Wert des Bestands kurzfristig noch erhöht werden könnte, lautet dann: „Eigentlich gar nicht mehr!“

„Wert“ ist nicht gleich „Kaufpreis“

Der Begriff „Wert“ unterscheidet sich vom Begriff „Kaufpreis“ nämlich ganz wesentlich – und genau darum geht es in der Frage. Während der Wert eines Unternehmens durch seine Ertragskraft bestimmt wird, versteht man unter dem Kaufpreis den Geldbetrag, den der Nachfolger an den Verkäufer überweist – entweder als Einmalbetrag, ratierlich oder als Maklerrente.

Eine Wertoptimierung funktioniert kurzfristig deshalb nicht, weil der Wert einerseits durch die regelmäßig erzielbaren Umsatzerlöse und andererseits durch die regulären Kosten bestimmt wird. Beide lassen sich kurzfristig kaum nachhaltig verändern. Die meisten sogenannten „Quick-Wins“ sind reine Kosmetik und können einen erfahrenen Bestandskäufer nicht überzeugen. Wer also meint, beispielsweise durch kurzfristige Entlassungen den Wert steigern zu können, irrt. Das Personal würde schließlich für den regulären Betrieb wieder benötigt und müsste eingestellt werden.

Kurzfristigkeit braucht Fleißarbeit

Bleibt nur wenig Zeit, muss sich der Verkäufer auf Maßnahmen konzentrieren, die den erzielbaren effektiven Kaufpreis nach Steuern signifikant erhöhen. Und der lässt sich – im Gegensatz zum Wert – sehr wohl auch kurzfristig noch beeinflussen. Allerdings ist das oft eine ziemliche Fleißarbeit.

So kann die Übertragbarkeit des Bestands dadurch erhöht werden, dass von allen Kunden, die bisher einer Übertragung nicht zugestimmt haben, eine Zustimmung präventiv eingeholt wird. Dabei hilft jede einzelne weitere Unterschrift. Je mehr Kunden übertragen werden können, desto mehr bezahlt der Käufer….

Lesen Sie den ganzen Artikel hier auf Asscompact.de online!#

Oder kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zur Maklernachfolge haben! 

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Unsere Anschrift:
Resultate Institut für Unternehmensanalysen
und Bewertungsverfahren GmbH
c/o Munich Workstyle
Landwehrstraße 61
80336 München

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