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procontra-online.de: Bestandsverkauf – Stolperfalle DSGVO

Nachfolge im Maklerunternehmen und/oder Bestandsverkauf muss sorgfältig geplant werden. Unser Geschäftsführer Andreas Grimm zeigt im zweiten Teil seines Gastbeitrags für procontra, worauf beim Bestandsverkauf zu achten ist und wie die häufigsten Fehler bei der Nachfolge vermieden werden.

Die fehlende oder unwirksame Einverständniserklärung zur Datenweitergabe kann die geregelte Nachfolge oder den Bestandsverkauf unmöglich machen. In seiner Kolumne berichtet Andreas Grimm über die Stolpersteine beim Bestandsverkauf und wie man diese als Makler vermeiden kann.

Lesen Sie den ganzen Artikel unter procontra-online.de.

Wenn auch Sie Fehler bei Ihrer Nachfolge vermeiden möchten und Sie Ihre Nachfolgeplanung neutral und professionell unterstützen lassen möchten, dann kontaktieren Sie uns.

Procontra-online.de: Maklernachfolge – Die größten Fehler vermeiden!

Fehler bei der Übergabe des Maklerbestands aus Altersgründen sind ärgerlich: nicht selten kosten sie viel Geld, zerstören Freundschaften und die Reputation. Manchmal führen sie sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen. Im Gastbeitrag versucht unser Geschäftsführer Andreas Grimm, Makler vor den größten Fehlern bei der Bestandsnachfolge zu bewahren.

Wenn ein Makler seine Nachfolge plant und die Hoffnung hat, dass alles ganz glatt und geräuschlos verläuft, werden sich diese Erwartungen vermutlich nicht ganz realisieren lassen. Irgendwas ist immer.

Kaum eine Bestandnachfolge läuft perfekt. Worin oftmals die Schwierigkeiten liegen, lesen Sie im gesamten Beitrag unter procontra-online.de.

Wenn auch Sie bei Ihrer Bestandsübertragung keine Fehler machen und professionelle Unterstützung möchten, dann kontaktieren Sie uns.

AssCompact: Bestandsübertragung irgendwann – So einfach geht das nicht!

Stellen Sie sich vor, Sie sind ein 73-jähriger Versicherungsmakler, Sie fühlen sich immer noch fit und denken noch lange nicht ans Aufhören. Ihnen ist klar, dass Sie „irgendwann“ einen Nachfolger brauchen. Und plötzlich stellen Sie fest, dass das mit der Suche gar nicht so einfach ist. Warum? Das erkläre ich Ihnen hier.

Vielleicht fragen Sie sich jetzt, wie ich auf das Alter 73 gekommen bin, als ich diese Kolumne geschrieben habe. Ganz einfach: In den letzten Wochen bin ich mehrfach von Maklern angesprochen worden, die ihre Nachfolge perspektivisch regeln wollen. Fast alle von ihnen waren 73 Jahre alt.

Die meisten hatten sich noch keine wirklichen Gedanken über das Thema Nachfolgeplanung in eigener Sache gemacht und sind einfach mal davon ausgegangen, dass die Nachfolgersuche schon irgendwie klappen dürfte. Doch da musste ich leider widersprechen.

Nur einer von zehn Maklern dürfte tatsächlich einen echten Nachfolger finden. In seiner eigenen Familie, unter den Mitarbeitern oder über einen Nachfolgeberater, wie wir es sind. Je älter jedoch der Inhaber ist, desto geringer ist die Chance auf eine echte Nachfolge. In den meisten Fällen läuft es bei älteren Maklern auf einen professionellen Bestandskäufer hinaus. Das ist etwas ganz anderes.

Bestandskäufer vs. Nachfolger: Völlig andere Beweggründe

Ein Bestandskäufer übernimmt meist nur die Vertragsbeziehungen des bisherigen Maklers. Selten auch das ursprüngliche Geschäftsmodell und die Belegschaft. Auch die Beweggründe eines Bestandskäufers sind andere als die eines Nachfolgers: Ein Bestandskäufer will entweder expandieren oder seine bisherige Rendite steigern. Ein echter Nachfolger dagegen will eine Existenz gründen.

Lesen Sie den gesamten Artikel unter AssCompact.de.

Wenn auch Sie “irgendwann” einen Nachfolger für Ihr Unternehmen oder Bestand möchten und jetzt konkrete Schritte auf den Weg bringen möchten, dann kontaktieren Sie uns!

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Unsere Anschrift:
Resultate Institut für Unternehmensanalysen
und Bewertungsverfahren GmbH
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80336 München

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