AssCompact: Warum einfach, wenn Nachfolge auch kompliziert geht
In seiner Kolumne zum Thema Nachfolgeplanung für Finanz- und Versicherungsmakler in der AssCompact geht unser Geschäftsführer Andreas W. Grimm auf ein Kaufangebot eines Versicherungsmaklers ein, das ihm per Zufall bekannt geworden ist.
Immer wieder erfahren wir von Nachfolgekonstruktionen, die absolut sinnfrei sind, unnötige Zusatzkosten produzieren und das eigentliche Problem des Maklers, der sein Lebenswerk in neue Hände überführen möchte, überhaupt nicht lösen. Ein solcher Fall ist mir Anfang Juli untergekommen. Der Anruf kam ganz unscheinbar daher: „Ich hätte da mal eine kleine Frage. Vielleicht können Sie mir da sagen, ob wir da auf dem richtigen Weg sind.“
Ein Makler hat erfolgreich ein Maklerunternehmen aufgebaut. Er vermittelt Finanzanlagen, Versicherungen und Finanzierungen und betreibt verschiedene Handelsgeschäfte in diesem Unternehmen. Um seine Kinder vor der Erbschaftsteuer zu bewahren, hat sie der Makler schon lange zu Gesellschaftern seiner Kapitalgesellschaft gemacht. Den Betrieb weiterführen will aber keines von ihnen.
Also will er langsam aussteigen und als erstes das Versicherungsgeschäft abstoßen, den Versicherungsbestand verkaufen. „Kürzer treten und mich auf weniger Themen konzentrieren“, ist die Idee. Ein Interessent hat auch schon mehrfach angeklopft und will nun konkret werden.
Alle Nachteile beim Verkäufer
„Sie gründen eine neue GmbH, in die übertragen Sie den Versicherungsbestand. Wir kaufen Ihnen dann die neue GmbH ab. Dafür bezahlen wir Ihnen das 0,95-Fache Ihrer Bestandscourtage“, lautet das Angebot des Interessenten. Ohne Zweifel, der Preis ist eine Frechheit. Auch das 1,5- oder 2-Fache ist für diesen Bestand viel zu wenig. Aber um den Preis geht es erstmal nicht. Das eigentliche Problem ist die Form der Transaktion. Alle Nachteile liegen beim Verkäufer. Nicht nur die Gründung kostet Geld, die neue GmbH braucht Eigenkapital.
Der Bestand muss in die neue Gesellschaft übertragen werden – und dafür muss die neue Gesellschaft der alten einen angemessenen Preis bezahlen, sonst schimpft das Finanzamt. Dafür braucht sie Finanzmittel, entweder als Eigenkapital oder als Darlehen. Und dann kommt noch die Steuer: Der Verkaufserlös für den Bestand landet in der Alt-Gesellschaft. Die muss darauf Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer abführen, vermutlich sogar Umsatzsteuer. Bei der Ausschüttung des verbleibenden Gewinns fallen weitere Steuern an.
Die Übertragung klappt aber nur bei dem Teilbestand, der auch courtagewirksam übertragbar ist, und für den die Zustimmung des Kunden vorliegt. Nur für die Verträge wird der Käufer später bezahlen. Da fehlen schnell zusätzliche 20 bis 30%…..
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